In seiner Sitzung am 19.09.2022 hat der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Organisationen, die Partnerschaften zu Gemeinden in Entwicklungs- oder Schwellenländern unterhalten, beschlossen.
Mit dieser Richtlinie werden im Kreis ansässige, ehrenamtliche Organisationen, die sich in Entwicklungs- oder Schwellenländern mit Projekten im Bereich des Klimaschutzes oder der Nachhaltigkeit engagieren, durch Zuwendungen gefördert.
Der Kreis möchte auf diese Weise das ehrenamtliche Engagement in Organisationen, die auf dem Kreisgebiet ansässig sind, fördern und unterstützen.
Eine Organisation kann auf Grundlage der Richtlinie jährlich einen Antrag auf eine einmalige Zuwendung in Höhe eines Betrages von bis zu maximal 5.000€ bei dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen, um eine Bezuschussung der für die Aufrechterhaltung der Organisation laufenden Kosten und Ausgaben zu erhalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf dieser Seite und der Richtlinie.
Das Antragsformular finden Sie hier.