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Offener Brief

Allgemeine News

Offener Brief zum Bürgerbegehren in Sachen imland gGmbH an das Ministerium für Justiz und Gesundheit

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

das Innenministerium hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass es das Bürgerbegehren in Sachen imland gGmbH voraussichtlich für zulässig hält.

Ich habe bereits öffentlich angekündigt, dass ich eine abschließende Entscheidung des Innenministeriums akzeptieren und von Rechtsmitteln gegen eine solche Entscheidung absehen werde. Vielmehr werde ich jetzt alles dafür tun, damit so schnell wie möglich ein Bürgerentscheid stattfinden kann.

Für den Fall, dass ein nachfolgender Bürgerentscheid erfolgreich ist, wird unmittelbar im Anschluss an den Bürgerentscheid vom Kreis (oder der imland gGmbH) ein Antrag an Ihr Haus gestellt werden mit dem Inhalt, die Fachgebiete Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Chirurgie am Standort Eckernförde erneut in den Krankenhausplan des Landes aufzunehmen und diesen Inhalt des Krankenhausplans mit einem Verwaltungsakt der imland gGmbH gegenüber festzustellen.

Nur wenn ein solcher Feststellungsbescheid ergehen würde, dürfte die imland gGmbH entsprechende Krankenhausleistungen zukünftig wieder erbringen.

Für einen Erfolg in der Sache im Sinne der Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens wird es deshalb ganz am Ende des Verfahrens entscheidend darauf ankommen, welche Entscheidung das Gesundheitsministerium in dieser Angelegenheit treffen wird.

Der Respekt vor den abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern erfordert es, so schnell wie möglich darüber aufzuklären, wie das Gesundheitsministerium im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids mit einem entsprechenden Antrag des Kreises (bzw. der imland gGmbH) auf Wiederaufnahme der Fachgebiete für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Chirurgie in den Landeskrankenhausplan umgehen würde.

Deshalb sollte nach meiner Einschätzung bereits vor dem Abstimmungstermin transparent gemacht werden, nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren das Gesundheitsministerium zu gegebener Zeit eine solche Entscheidung vorbereiten und treffen würde. Ebenfalls sollte Transparenz darüber geschaffen werden, welche Erfolgsaussichten das Gesundheitsministerium auf der Grundlage des heutigen Kenntnisstandes einem entsprechenden Antrag, der ja dann als Ergebnis des Bürgerentscheids gestellt werden würde, beimisst.

Denn nur in Kenntnis dieser Aspekte werden die Bürgerinnen und Bürger in guter Weise verstehen können, worum es bei ihrer Abstimmungsentscheidung im Kern geht und welche Entscheidungskompetenz und damit Wirksamkeit die Abstimmungsberechtigten in einem Bürgerentscheid tatsächlich haben.

Nur wenn darüber vor dem Bürgerentscheid aufgeklärt wird, lässt sich vermeiden, dass die Abstimmungsberechtigten mit dem Gefühl, etwas im Sinne der Sache bewirken zu können, eine Abstimmungsentscheidung treffen, um dann hinterher möglicherweise zu erfahren, dass ihre Abstimmungsentscheidung gar nicht die erwartete Wirksamkeit hat.

Die Klarheit darüber, wie das Gesundheitsministerium mit einem entsprechenden Antrag umgehen würde und wie groß die voraussichtliche Wirksamkeit einer Entscheidung der Abstimmungsberechtigten ist, kann nur durch das Gesundheitsministerium geschaffen werden. Ich bitte Sie daher, im Sinne der Abstimmungsberechtigten eines möglicherweise demnächst stattfindenden Bürgerentscheids die erforderliche Transparenz zu schaffen.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf-Oliver Schwemer

L a n d r a t

 

Den offenen Brief können Sie auch als PDF-Dokument lesen:

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