Die Absonderungsregelungen in Schleswig-Holstein und damit auch der seitens des Kreises umzusetzende Absonderungserlass sind durch das zuständige Sozialministerium vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens und einer veränderten Kontaktpersonenstrategie angepasst worden.
Aus diesem Grunde erlässt der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne). Die Allgemeinverfügung gilt vom 03.02.2022, 00.00 Uhr bis einschließlich 31.03.2022, 24.00 Uhr. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 17.01.2022 tritt mit Ablauf des 02.02.2022, 24.00 Uhr außer Kraft.
Auch die entsprechenden FAQ auf der Kreisseite wurden bzw. werden derzeit angepasst. Es gibt zahlreiche neue Regelungen, insofern bittet das Gesundheitsamt darum, sich ausführlich über unsere FAQ zu informieren.