Ab sofort gilt eine neue Allgemeinverfügung über die Absonderung von Kontaktpersonen und positiv Getesteten. Die Vorgängerversion vom 17.08.2021 ist damit außer Kraft.
Durch die neue Allgemeinverfügung wird die Möglichkeit zur Freitestung von asymptomatischen engen Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen nach dem fünften Tag durch Vorlage eines negativen PCR- bzw. Antigentest eröffnet. Wobei auch hier im Einzelfall anders entschieden werden kann (Stichwort: diffuses Ausbruchsgeschehen), vgl. Ziffer 6 der Allgemeinverfügung. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich dem 30.11.2021.