Die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) vom 27.10.2022 wird ersetzt durch eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV2-Tests. Die wesentliche Änderung ist, dass anstelle der bisherigen fünf-tägigen Isolationsregelungen tritt eine unmittelbare Maskenpflicht in Innenräumen im Falle einer Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus.
Die konkreten Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.