Die bisherige Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV2-Tests wurde über den 31.12.2022 hinaus unverändert verlängert. Der neue Geltungszeitraum beträgt 01.01.2023 bis einschließlich 19.02.2022.
Die konkreten Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.