Verschärfte Testpflicht in Pflegeheimen
Die Landesregierung hat am 13.11.2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Künftig gelten neue Test-Regeln in Pflegeheimen:
Bislang mussten Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet waren. Diese Regelungen werden mit der Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung nun angepasst. Künftig müssen Besucherinnen und Besucher grundsätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Damit will die Landesregierung das Schutzniveau der Pflegeeinrichtungen verbessern, und Besuche weiterhin ermöglichen.
Zudem müssen sich Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie geimpft oder genesen sind, regelmäßig spätestens alle 72 Stunden auf das Virus testen. Ungeimpfte Beschäftigte müssen weiterhin täglich getestet werden. Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ein entsprechendes Testangebot für Mitarbeitende und Besuchende vorzuhalten, die Kosten können sie wie bisher abrechnen.
Weitere Änderungen geplant
Alle übrigen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben zunächst unverändert. Wie bereits angekündigt, werden umfassendere Anpassungen der Verordnung noch im November in einer Folgeverordnung in Kraft treten.
Die neue Verordnung im Wortlaut (Geltungszeitraum: 13.11.2021 – einschließlich 30.11.2021)
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2