Die Landesregierung hat erste Anpassungen vorgenommen, um das öffentliche Leben in Schleswig-Holstein schrittweise wieder zu öffnen. Grundsätzlich können damit Grundschulen ab Montag (22. Februar) wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen, Kitas, Horte und Kindertagespflege kehren in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.
In Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gilt eine erweiterte Maskenpflicht für Eltern und Beschäftigte. Grundsätzlich müssen alle erwachsenen Personen in Kitas und dazugehörigem Außengelände eine medizinische Maske tragen, sogenannte OP-Masken. In bestimmten Situationen können Betreuungskräfte die Maske jedoch absetzen, etwa um ein Kind zu trösten.
Die beschlossenen Änderungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung gelten ab dem 20. Februar und beinhalten unter anderem erste Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen. So bleibt es zwar weiterhin bei der Regelung, dass jeder Haushalt sich maximal mit einer weiteren Person treffen darf. Künftig sind jedoch Kinder unter 14 Jahren von dieser Regelung ausgenommen.
Darüber hinaus gelten neue Regelungen für außerschulische Bildungseinrichtungen sowie Therapien:
- Prüfungsvorbereitende Integrationskurse und damit verbundene Sprach-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse sind künftig wieder zulässig.
- Praktischer Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen ist wieder möglich.
- Auch ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Gruppentherapien dürfen wieder stattfinden.
Die angepasste Verordnung gilt bis zum 28. Februar 2021. Ab dem 1. März soll es weitere Anpassungen geben, etwa die Öffnungen für Friseure. Grundbedingung dafür ist allerdings eine positive Entwicklung des Infektionsgeschehens.