Kreisverwaltung hält die angekündigte Entscheidung des Innenministeriums zum Bürgerbegehren für falsch.
RENDSBURG. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein beabsichtigt, das Bürgerbegehren in Sachen imland gGmbH für zulässig zu erklären. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Ministeriums. Die Kreisverwaltung hält die angekündigte Entscheidung des Innenministeriums für falsch. Das Innenministerium bezieht sich in seinem Schreiben auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. Laut Gesundheitsministerium spreche zwar vieles dafür, dass eine Wiederaufnahme des früheren Versorgungsangebots in den Krankenhausplan für Eckernförde nicht erfolgen werde; allerdings sei es möglich, dass zukünftig neue, bislang noch nicht vorgetragene Erwägungen hinzutreten könnten. Diese bloße Möglichkeit einer geänderten Sachlage reicht dem Innenministerium aus, um eine Wiedereröffnung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Eckernförde jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen anzusehen.
Von der Kreisverwaltung wird hierzu eine andere Auffassung vertreten. Neben der fehlenden Versorgungsrelevanz für eine geburtshilfliche Abteilung in Eckernförde ist es bereits seit 2017 nicht mehr gelungen, die erforderliche fachärztliche Besetzung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe sicherzustellen. Deshalb konnte die gebotene medizinische Leistungsfähigkeit schon über viele Jahre nicht mehr gewährleistet werden. Um den Schutz der Schwangeren, der ungeborenen Kinder und der Neugeborenen zu gewährleisten, musste die Geburtshilfe in Eckernförde deshalb Ende letzten Jahres zunächst vorübergehend geschlossen werden. Noch im April 2022 hatte das Gesundheitsministerium die imland gGmbH aufgefordert, unverzüglich die endgültige Schließung der Geburtshilfe in Eckernförde vorzunehmen. „Insofern ist die jetzige Kehrtwendung überraschend. Denn nichts deutet darauf hin, dass sich an der Ausgangslage etwas gegenüber dem Frühjahr geändert hat oder in absehbarer Zeit ändern wird “, so Landrat Dr. Schwemer.
„Gleichwohl werde ich eine abschließende Entscheidung des Innenministeriums zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens akzeptieren und dagegen juristisch nicht vorgehen. Denn eine möglicherweise langwierige juristische Auseinandersetzung wird die ohnehin schwierige Situation der imland-Kliniken weiter verschärfen. Stattdessen werde ich nunmehr alles dafür tun, damit der Bürgerentscheid so schnell wie möglich durchgeführt werden kann“, so Dr. Schwemer weiter.
Damit dürfte es demnächst einen Bürgerentscheid zur Frage der medizinischen Ausrichtung der imland gGmbH geben. In Kürze soll im Rahmen einer Sondersitzung des Kreistages ein Termin für den Bürgerentscheid festgelegt werden. Seitens der Kreisverwaltung wird in Abstimmung mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens der 30.10.2022 als Termin für den Bürgerentscheid vorgeschlagen.
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Julian Detmer
Tel.: 04331 202 638
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