Seit über 10 Jahren verfolgt die Glindemann-Gruppe, ein Unternehmen der Baustoffbranche, das Ziel, auf einer Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes Obere Eider Kies abbauen zu dürfen. Seitens der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde in den letzten Jahren mehrfach geprüft, ob die in Rede stehende Fläche aus dem Landschaftsschutz entlassen wird. Jedes Mal wurde als Ergebnis einer intensiven Abwägung durch den Kreis entschieden, dass eine Entlassung der Fläche aufgrund überwiegender öffentlicher Belange naturschutzfachlich nicht vertretbar ist und deshalb davon abgesehen wird. Da sich die Sach- und Rechtslage seit der letzten Entscheidung nicht geändert hat, wird es eine erneute Prüfung einer Entlassung aus dem Landschaftsgebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben. Ein Kiesabbau auf der in Rede stehenden Fläche wird daher auch zukünftig nicht möglich sein.
In den Jahren 2013, 2014 und zuletzt 2017 wurde jeweils auf Antrag der Glindemann-Gruppe durch den Kreis geprüft, ob die in Rede stehende Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Landschaft Obere Eider“ zu entlassen ist. Dabei wurden die folgenden Aspekte betrachtet und miteinander abgewogen:
- Sicherstellung von Rohstoffen für die Bauindustrie;
- Privatwirtschaftliche Interessen des Unternehmens und des Grundstückseigentümers;
- Eingriff in Natur und Landschaft;
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
In allen Verfahren wurde entschieden, dass die Teilfläche nicht entlassen wird, weil die naturschutzfachlichen Belange überwiegen.
Ohne eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz kann eine Genehmigung für den Kiesabbau in diesem Bereich nicht erteilt werden, da innerhalb des Schutzgebietes gemäß § 4 der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Verbot des Abbaus von Bodenbestandteilen gilt.
Die seinerzeitigen Entscheidungen aus den Jahren 2013, 2014 und 2017 sind als Anlagen zu dieser Pressemitteilung auf der Homepage des Kreises eingestellt. In den Entscheidungen ist jeweils ausführlich begründet, weshalb die naturschutzfachlichen Belange Vorrang haben vor den Aspekten des Kiesabbaus.
Darüber hinaus wurde mit förmlichem Bescheid vom 12.10.2017 ein Antrag der Glindemann-Gruppe auf Kiesabbau auf der Teilfläche abschlägig beschieden. Dieser Bescheid ist bestandskräftig geworden.
„Es fanden intensive naturschutzfachliche und auch rechtliche Überprüfungen statt, ob auf der Teilfläche ein Kiesabbau möglich ist. Sämtliche Prüfungen führten immer wieder zu dem gleichen Ergebnis. Insofern macht es keinen Sinn, nunmehr erneut in eine Prüfung einer Entlassung aus dem Landschaftsschutz einzutreten. Daran ändern auch die in dem Konzept „Modellregion Grevenkrug“ skizzierten Überlegungen nichts. Denn die dort angedachten Elemente sind nicht abwägungsrelevant für die Frage der Entlassung aus dem Landschaftsschutz“, so Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer.
Die Nichtentlassung dieser Fläche ist keine generelle Entscheidung gegen Kiesabbau im Kreisgebiet, sondern nur eine Entscheidung gegen Kiesabbau auf dieser Fläche.
Aktuell gibt es im Kreisgebiet 39 genehmigte Kiesabbauflächen. Darüber hinaus befinden sich derzeit sechs Flächen in Planung bzw. bereits im Antragsverfahren.
„Dem Kreis ist die Bedeutung des Kiesabbaus für die Wirtschaft sehr wohl bewusst. Deshalb wurden für viele Abbaugebiete an anderen Orten im Kreisgebiet Abbauvorhaben genehmigt, und mit weiteren Genehmigungen ist auch in Zukunft zu rechnen“, so Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer abschließend.
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Sophie Höffer
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