Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest im Kreis Schleswig-Flensburg wurde eine aus Schutzzone und Überwachungszone bestehende Sperrzone gebildet, die sich anteilig auch auf das Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde erstreckte. Die Allgemeinverfügung finden Sie an dieser Stelle.
Die Schutzzone konnte bereits zum 20.12.2023 aufgehoben werden, danach galten dort die Schutzmaßregeln der Überwachungszone. Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Nachdem die stichprobenweisen tierärztlichen Untersuchungen in der Überwachungszone keine weiteren Verdachtsfälle ergeben haben, kann die Überwachungszone mit Wirkung vom 30.12.2023 aufgehoben werden. Die angeordneten Schutzmaßregeln entfallen zu diesem Datum. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie an dieser Stelle.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.