Am 17.01.2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in drei Geflügelhaltungen in der Gemeinde Negenharrie festgestellt.
Zum Schutz vor einer Weiterverschleppung der hochansteckenden Tierseuche wurde die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erlassen, welche ab dem 18.01.2023 wirksam wird. Einzelheiten zum Seuchenausbruch und den angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Nachdem die tierärztlichen Untersuchungen der in der Schutzzone vorhandenen Geflügelhaltungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die Schutzzone mit Wirkung vom 16.02.2023 aufgehoben werden. Dies geschieht durch die 1.Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung.
In der bisherigen Schutzzone gelten nunmehr die für die Überwachungszone festgelegten Schutzmaßregeln. Es wird damit gerechnet, dass auch die für die Überwachungszone festgelegten Schutzmaßregeln zum 25.02.2023 aufgehoben werden können.“