Am 17.01.2023 wurde der Ausbruch der Geflügelpest in drei Geflügelhaltungen in der Gemeinde Negenharrie festgestellt.
Zum Schutz vor einer Weiterverschleppung der hochansteckenden Tierseuche wurde die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erlassen, welche ab dem 18.01.2023 wirksam wird. Einzelheiten zum Seuchenausbruch und den angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
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