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Geflügelpest

Allgemeine News

Nach Festlegung der Geflügelpest-Schutzzone durch die Allgemeinverfügung vom 04.11.2022 wurden sämtliche darin bekannten Geflügelhaltungen durch amtliche Tierärzte untersucht. Bei keiner dieser Untersuchungen ergab sich ein weiterer Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest. Die Schutzzone war damit aufzuheben. Dies ist durch die am 02.12.2022 in Kraft getretene 1. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 04.11.2022 geschehen.


Nachdem auch die durch amtliche Tierärzte stichprobenartig durchgeführten Untersuchungen in der festgelegten Überwachungszone keine weiteren Geflügelpestverdachtsfälle ergeben haben, kann diese zum 11.12.2022 aufgehoben werden. Dies geschieht durch die an diesem Tage in Kraft tretende 2. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 04.11.2022
Die für die Überwachungszone geltenden Schutzmaßregeln entfallen damit zum 11.12.2022.
 

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