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Geflügelpest

Allgemeine News

Nach Festlegung der Geflügelpest-Schutzzone durch die Allgemeinverfügung vom 04.11.2022 wurden sämtliche darin bekannten Geflügelhaltungen durch amtliche Tierärzte untersucht. Bei keiner dieser Untersuchungen ergab sich ein weiterer Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest. Die Schutzzone war damit aufzuheben. Dies ist durch die am 02.12.2022 in Kraft getretene 1. Änderung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 04.11.2022 geschehen. 

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