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Fördermittel-Vergabe

Allgemeine News

Leitlinien zur Mittelvergabe vom „Runden Tisch für Akzeptanz und Respekt“ des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist der „Lübecker Erklärung“ und der „Charta der Vielfalt“ beigetreten. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Geschäftsführung des Runden Tisches für Akzeptanz und Respekt des Kreises Rendsburg-Eckernförde inne. Der Kreis-tag hat dem Runden Tisch/Gleichstellungsstelle ein Budget in Höhe von 10.000 Euro zur Förderung von Projekten/Maßnahmen eingestellt mit dem Ziel, den Respekt und die Akzeptanz von Vielfalt im Kreis zu fördern. Der Runde Tisch führt eigenverantwortlich im Rahmen des Budgets Projekte durch.

Die u.g. Leitlinien gelten ausschließlich für die Beantragung von Mitteln durch Externe. Eigene Projekte/Maßnahmen des Runden Tisches sind diesen Leitlinien nicht unterworfen.

Die Vergabe der Fördermittel für Projekte/Maßnahmen orientiert sich an folgenden Leitlinien:

1. Die Projekte/Maßnahmen sollen zum Ziel haben, die Möglichkeiten der sozialen und politischen Teilhabe von queeren Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Sie sollen das Zusammenleben und den Austausch zwischen queeren Menschen untereinander und der Mehrheitsgesellschaft vor Ort fördern. Die Projekte/Maßnahmen sollen den Zielen und dem Geist der Charta der Vielfalt entsprechen.
2. Antragsberechtigt sind Projekte/Veranstaltungen o.ä. von Initiativen, Vereinen, Verbänden, Kommunen, Schulen, Institutionen, gemeinnützigen Gesellschaften und Einhei-ten der Kreisverwaltung.
3. Bei den Kosten für das Projekt/die Maßnahme müssen die Prinzipien von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.
4. Der Antrag soll Ziele, Inhalte, Methoden sowie den Zeitrahmen des Projektes/der Maßnahme beschreiben. Ein auf Förderung der Vielfalt ausgerichteter Charakter des Projek-tes/der Maßnahme muss klar zu erkennen sein.
5. Dem Antrag ist ein formloser Kostenplan beizufügen.
6. Der Nachweis zur Mittelverwendung muss innerhalb von drei Monaten nach Beendi-gung der Maßnahme/des Projektes vorgelegt werden.
7. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem formlosen Sachbericht und einem Kostenbericht (Aufstellung Einnahmen/Ausgaben). Nicht verbrauchte Mittel sind an den Kreis Rendsburg-Eckernförde zurückzuzahlen.
8. Förderfähig sind Anträge für Verbrauchsmittel und Honorare.
9. Es ist sowohl eine Teilfinanzierung als auch eine Vollfinanzierung der Maßnahmen möglich.
10. Kommunale Träger/Landesbetriebe haben einen Eigenanteil in Höhe von 25% der beantragten Mittel in die Förderung einzubringen.
11. Pro Projekt können bis zu 1.500 EUR pro Kalenderjahr gefördert werden. Bei Projek-ten/ Maßnahmen, die eine Strahlkraft in das gesamte Kreisgebiet haben und /oder lan-des-/bundesweite Aktionen in das Kreisgebiet holen (bspw. den CSD), ist eine höhere Förderung möglich.
12. Es besteht kein Anspruch auf Förderung (weder im Grundsatz noch in der Höhe).
13. Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Antragsstellung:
Die Anträge, Kostenpläne und Nachweise zur Mittelverwendung sind formlos gemäß der o.g. Leitlinien über das Büro der Gleichstellungsbeauftragten per Mail mit Anlage unter

gs[at]kreis-rd.de

einzureichen.

Die Gleichstellungsstelle prüft die Anträge und leitet entscheidungsreife Anträge aufgearbeitet an den Hauptausschuss weiter. Die Gleichstellungsstelle teilt sodann den Antragstellenden die Annahme oder Ablehnung des Ausschusses mit.

Diese Leitlinien treten am 13. Juni 2024 in Kraft.