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Die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebiets wurde bis zum 14.02.2021 verlängert

Allgemeine News

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebietes gilt vorerst bis zum 14.02.2021 unverändert fort.
Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.