Die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebietes wurde bis zum 28.02.2021 verlängert
Allgemeine News
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebietes gilt vorerst bis zum 28.02.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.