Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebietes gilt vorerst bis zum 21.02.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen des Kreisgebietes gilt vorerst bis zum 21.02.2021 fort. Wo genau eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung.