Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen im Kreisgebiet wird bis zum 31.01.2021 verlängert. Wo eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung. Diese finden Sie hier:
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen im Kreisgebiet wird bis zum 31.01.2021 verlängert. Wo eine Maskenpflicht besteht, entnehmen Sie bitte der Anlage der Allgemeinverfügung. Diese finden Sie hier: