An die gleiche Stelle tritt die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Absonderung von Kontaktpersonen vom 17.08.2021.
Diese Allgemeinverfügung weist im Wesentlichen den gleichen Regelungsinhalt auf wie die Vorgängerversion vom 17.05.2021. Neu hinzugekommen ist, dass von der Pflicht zur Absonderung Kontaktpersonen in Kindertagesstätten und Schulen befreit werden und sie sich daher nur nach einer expliziten Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt abzusondern haben.