Aus der Antwort der Gesundheitsministerin auf den offenen Brief wird die begrenzte Wirksamkeit eines Bürgerentscheids deutlich.
RENDSBURG. Die Antwort der Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken auf den offenen Brief zum Bürgerbegehren in Sachen imland gGmbH ist gestern Abend eingegangen. Aus dem Schreiben wird deutlich, wie das Gesundheitsministerium im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids mit einem Antrag auf Umstrukturierung der Klinikstandorte Rendsburg und Eckernförde umgehen wird. Folgende Aspekte werden in dem Antwortschreiben dargelegt:
• Krankenhausplanung ist Landesaufgabe.
• Über Anträge auf Umstrukturierung von Versorgungsaufträgen wird das Gesundheitsministerium streng nach gesetzlichen und fachlichen Kriterien entscheiden.
• Zu den maßgeblichen fachlichen Kriterien zählt unter anderem die Bedarfsgerechtigkeit.
• Die Klinikstandorte in Rendsburg und Eckernförde sind in ihrer ursprünglichen Form (Szenario 1) nicht bedarfsgerecht.
• Auf diese fachliche Bewertung wird ein Bürgerentscheid keinen Einfluss haben.
Die inhaltlichen Ausführungen zur Krankenhausplanung und zur Bewertung der imland Kliniken im Lichte der gesetzlichen Rahmenbedingungen können aus Sicht der Kreisverwaltung nachvollzogen werden; sie sind zudem inhaltlich deckungsgleich mit den Ausführungen der Kreisverwaltung in der Stellungnahme vom 02.06.2022.
„Die Gesundheitsministerin hat mit ihrem Antwortschreiben die erforderliche Transparenz geschaffen. Dafür bin ich ihr außerordentlich dankbar“, so Landrat Dr. Schwemer.
In bestimmten Punkten unterscheiden sich die Erläuterungen der Gesundheitsministerin von den Ausführungen des Innenministeriums in dem Anhörungsschreiben vom 20.07.2022. Das gilt beispielsweise hinsichtlich der Versorgungsrelevanz.
Von der Gesundheitsministerin wird erläutert: „Die Standorte Rendsburg und Eckernförde sind in ihrer ursprünglichen Form vor dem 31.03.2022 nicht bedarfsgerecht.“
Demgegenüber führt das Innenministerium in seinem Anhörungsschreiben vom 20.07.2022 aus: „Eine fehlende Versorgungsrelevanz [des Szenarios 1], die einer Aufnahme in den Bedarfsplan entgegenstünde, lässt sich … nicht feststellen.“
„Diese Widersprüche sollten schnellstmöglich aus der Welt geräumt werden. Denn für die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern sollte erkennbar sein, welchen begrenzten Einfluss eine Abstimmungsentscheidung im Rahmen des Bürgerentscheids auf die zukünftige Krankenhausstruktur im Kreisgebiet hat,“ so Landrat Dr. Schwemer.
Für das weitere Verfahren kommt es jetzt darauf an, wie das Innenministerium abschließend über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet.
„Die juristischen Argumente sind hinlänglich ausgetauscht. Eine Fortsetzung der juristischen Diskussion erscheint nicht zielführend. Deshalb bitte ich das Innenministerium um eine zeitnahe Entscheidung“, so Landrat Dr. Schwemer abschließend.
Hinweise:
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