Jedes Jahr fallen tausende Rehkitze und andere Wildtiere den Mähwerken der Mähmaschinen zum Opfer. Dabei werden den Kitzen und anderen Tieren schwerste Verletzungen und Verstümmelungen zugefügt, die zu massivem Tierleid und Todesfällen führen.
Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das ist z.B. der Fall, wenn gemäht wird, ohne sich vorher zu vergewissern, dass sich keine Kitze auf der Mähfläche befinden. Die Landwirte sind in der Pflicht, bei der Mahd geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu gehört auch die vorherige Absuche der Mähflächen mit Drohnen und Wärmebildkameras. Verstöße werden verfolgt und können auch strafrechtlich relevant sein.
Ansprechpartner finden Landwirte bei den jeweiligen Jagdrevierpächtern, denen in der Regel geeignete Drohnenpiloten bekannt sind und die ggf. die erforderlichen Kontakte herstellen können. Auch auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und der Deutschen Wildtierrettung finden sich entsprechende Informationen.
Bitte nutzen Sie diese, um sich selber abzusichern, vor allem aber zum Wohle der Tiere!