Der Kreis setzt die Regelungen durch das Hausrecht und eine Anpassung der Hausordnung der Kreisverwaltung um. Ziel ist die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.
Das Kreishaus und alle Räumlichkeiten und Liegenschaften des Kreises Rendsburg-Eckernförde dürfen nur von Personen betreten werden, die nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dies gilt für Beschäftigte der Kreisverwaltung sowie für Besucherinnen und Besucher.
Genesenennachweise, Impfnachweise und Testnachweise sind mitzuführen und auf Verlangen den von der Dienststelle beauftragten Personen vorzulegen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zur Identitätsprüfung ist auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Im Haupthaus und den Zulassungsstellen Rendsburg und Eckernförde werden Mitarbeitende eines Sicherheitsdienstes die Einhaltung der 3G-Regeln am Eingang kontrollieren. Hierzu wird das Haupthaus nur noch durch den Eingang zum Parkplatz für Kunden begehbar sein.
Kundschaft, die keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, darf die Verwaltungsgebäude nicht betreten. Um der Aufgabe der Kreisverwaltung zur Daseinsvorsorge für alle Menschen mit ihren verschiedenen Anliegen auch ohne 3-G-Nachweis nachkommen zu können, werden den abgewiesenen Personen alternative Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.