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Infektionshygienische Überwachung

Einrichtungen, in denen Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz - IfSG der infektionshygienischen Überwachung. Dazu gehören Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylsuchende, sowie Piercing- und Tattoostudios und Einrichtungen des Gesundheitswesens z.B. Krankenhäuser, Ambulante Operationszentren, Arztpraxen, Praxen medizinischer Heilberufe.

Notwendige Unterlagen

Keine

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Landesgebührenordnung Schl.-H. Ziff. 9.12.2 und betragen zwischen 30 € und 1.250 €.