Infektionshygienische Überwachung
Einrichtungen, in denen Krankheitserreger übertragen werden können, unterliegen nach dem Infektionsschutzgesetz - IfSG der infektionshygienischen Überwachung. Dazu gehören Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylsuchende, sowie Piercing- und Tattoostudios und Einrichtungen des Gesundheitswesens z.B. Krankenhäuser, Ambulante Operationszentren, Arztpraxen, Praxen medizinischer Heilberufe.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO)
- Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Landesgebührenordnung Schl.-H. Ziff. 9.12.2 und betragen zwischen 30 € und 1.250 €.