Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Zuverlässige Kenntnisse über das Vorkommen übertragbarer Krankheiten sind unabdingbare Voraussetzungen für ihre Verhütung und Bekämpfung. Die wichtigste Quelle für solche Informationen sind Meldungen der Ärzte, die Patienten mit übertragbaren Krankheiten behandeln, und der Laboratorien, die bei diesen Patienten mikrobiologische und serologische Untersuchungen durchführen. Die eingehenden Meldungen sind außerdem Grundlage für das weitere Handeln des Fachdienstes Gesundheitsdienste, z.B. die Anordnung von Schutzmaßnahmen oder Riegelungsimpfungen. Schutzmaßnahmen können im Einzelfall dazu führen, dass bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden.
Die Meldungen werden per EDV erfasst, pseudonymisiert und elektronisch an das Kompetenzzentrum für übertragbare Krankheiten des Landes Schleswig-Holstein übermittelt und von dort aus an das Robert-Koch-Institut als Bundesbehörde.
Eine Reihe von Infektionskrankheiten ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Auf unseren Seiten stellen wir zu einigen dieser Erkrankungen kompakte Informationen bereit.
Die bereitgestellten Steckbriefe gibt es auch in englischer, französischer, türkischer, russischer und arabischer Sprache über die Internetseite infektionsschutz.de.