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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ergibt sich aus den Anhängen:

  •           250119_KSF_Buedelsdorf_Brunnen
  •           250214_KSF_Wattenbek_Kita
  •           250118_KSF_Meldsdorf_Buergerhaus
  •           250218_KSF_Meldsdorf_Krippe
  •           250218_KSF_Bokel_PV-Speicher
  •           250219_KSF_Buedelsdorf_LED
  •           250224_KSF_Hohn_PV-Bauhof
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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 6.840,00 Euro für die Stadt Büdelsdorf für einen Trinkwasserbrunnen zu gewähren.
  2. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 3.341,25 Euro für die Gemeinde Wattenbek für einen Sonnenschutz in der Kindertagesstätte zu gewähren.
  3. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro für die Gemeinde Melsdorf für einen Sonnenschutz im Bürgerhaus zu gewähren.
  4. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro für die Gemeinde Melsdorf für einen Sonnenschutz in der Krippe zu gewähren.
  5. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 3.084,25 Euro für die Gemeinde Bokel für einen PV-Speicher des Dorfgemeinschaftshauses zu gewähren.
  6. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro für die Gemeinde Büdelsdorf für die LED-Straßenbeleuchtung zu gewähren.
  7. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 4.797,80 Euro für die Gemeinde Hohn für eine PV-Anlage auf dem Bauhof zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Die Anträge der Gemeinde Bokel (PV-Speicher), Büdelsdorf (LED) und Hohn (PV-Bauhof) sind Klimaschutzmaßnahmen:

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch die Fachplaner eine Energieeinsparung in Summe von rund 55,11 t CO2-eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

Die geplanten Maßnahmen der Stadt Büdelsdorf (Trinkwasserbrunnen), Gemeinde Wattenbek (Sonnenschutz) und Gemeinde Melsdorf I (Sonnenschutz-Bürgerhaus) und II (Sonnenschutz-Kippe) sind investive Maßnahmen, die der Klimaanpassung dienen. Diese fallen insoweit unter die Fördertatbestände der Förderrichtlinie vom 01.01.2025.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung der beantragten Zuschüsse beträgt insgesamt 43.063,25 Euro und soll voraussichtlich im Zeitraum II. Quartal 2025 bis I. Quartal 2026 abgerufen werden.

 

Antrag Stadt Büdelsdorf:   6.840,00 Euro in III. Quartal 2025

Antrag Gemeinde Wattenbek:  3.341,25 Euro in II. Quartal 2025

Antrag Gemeinde Melsdorf I:  5.000,00 Euro im I. Quartal 2026

Antrag Gemeinde Meldsdorf II: 5.000,00 Euro im I. Quartal 2026

Antrag Gemeinde Bokel:  3.084,20 Euro in II. Quartal 2025

Antrag Stadt Büdelsdorf II:  15.000,00 Euro in IV. Quartal 2025

Antrag Gemeinde Hohn:  4.797,80 €uro in 1 Quartal 2026

 

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

          -  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

               -  

1.889.377,98 €

28.265,45 €

110.622,02 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

                -  

  434.401,92 €

14.797,80 €

735.598,08 €

 

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Anlagen

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