Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH: Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen mit Kapitalerhöhung und Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.5 Kommunalaufsicht
- Bearbeiter/in:
- Laura Linke
- Ansprechpartner/in:
- Flemming Caruso-Mohr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
In der Gesellschafterversammlung am 13.12.2024 wurden die grundlegenden Bedingungen für eine Rückkehr des Kreises Dithmarschen bereits beschlossen.
Mit der Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen werden folgende Aspekte beschlossen:
- Das Stammkapital der Gesellschaft wird von bisher 38.420,- € um 1.270,- € auf 39.690,- € durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile erhöht.
- Die neuen Geschäftsanteile wurden zum Nennwert ausgegeben und sind in Geld einzuzahlen. Der auf sie zu zahlende Betrag ist sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
- Die bisherigen Gesellschafter sind von der Übernahme des neuen Geschäftsanteils ausgeschlossen.
- Der Kreis Dithmarschen wird zur Übernahme des neuen Geschäftsanteils in Höhe von 1.270,- € zugelassen.
- Die neuen Geschäftsanteile werden von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnbeteiligt sein. Gewinne werden nicht ausgeschüttet.
(Geschäftsanteil Kreis Rendsburg-Eckernförde: 10,43 % zu bisher 10,86 %)
- Mit der Durchführung der Kapitalerhöhung wurde die Geschäftsführerin der Gesellschaft beauftragt.
Da es sich um eine wesentliche Änderung im Gesellschaftsvertrag handelt, ist eine Anzeige nach § 108 Abs. 1 Nr. 2 GO bei der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein erforderlich. Dies ist durch die Stadt Flensburg bereits erfolgt.
Darüber hinaus soll der Gesellschaftsvertrag bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst werden. In § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages heißt es nun, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufzustellen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Nachhaltigkeitsbericht für kleine und mittelständische Unternehmen und somit der Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH entfällt.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beschließt die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Gesellschafterversammlung der Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH am 04.07.2025 anzuweisen, der Wiederaufnahme des Kreises Dithmarschen inklusive der im Sachverhalt dargelegten Aspekten und der Anpassung des Gesellschaftsvertrages bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuzustimmen.
Der Beschluss wird vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein gefasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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