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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/079-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzend zur Ursprungsvorlage VO/2025/079 sind in

  • § 2 Abs. 6 Änderungen bezüglich des Ältestenrats vorgeschlagen. Das begründet sich dadurch, dass der Ältestenrat als nicht kommunalverfassungsrechtliches Gremium nicht Träger von kommunalverfassungsrechtlichen Rechten und Pflichten sein kann. Ihm können keine Entscheidungsbefugnisse oder Kontrollkompetenzen zugeordnet werden. Vielmehr kann er z.B. lediglich die Kreispräsidentin beraten oder unverbindliche Vorschläge unterbreiten
  • § 12 Abs. 4 die Doppelung mit § 13 Abs. 4 herausgenommen worden.


Als Datum des Inkrafttretens wird der 01.07.2025 vorgeschlagen, um die notwendigen Anpassungen der Geschäftsordnung mit gleichem Datum in Kraft treten lassen zu können.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind gelb hinterlegt.

 

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Beschlussempfehlung

Eine Beschlussfassung erfolgt nach Beratung im Hauptausschuss.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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