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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 beschlossen, dass die Vorgaben in der Leitlinie zur Vergabe von Integrationsmitteln durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht jedes Jahr neu zu beschließen sind, sondern die Leitlinie für das Jahr 2023 auch für die Folgejahre gelten soll.

 

Für die Vergabe von Integrationsmitteln hat der Kreistag am 16.12.2024 beschlossen, Integrationsmittel in Höhe von 100.000,-- Euro in den Haushalt 2025 einzustellen.

 

Zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 20.02.2025 wurden drei Fraktionsanträge zur Überarbeitung der Leitlinie zur Vergabe von Integrationsmitteln eingereicht. Ein Antrag stammte von den Kreistagsfraktionen SSW, CDU und FDP (VO/2025/060). Je einen Antrag stellten die Kreistagsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen (VO/2025/060-01) und die SPD (VO/2025/060-02).

 

Die Fraktionen stellten ihre Anträge nacheinander in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vor und es erfolgten teilweise Anpassungen der Änderungswünsche. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat allen vorgenommenen Änderungen in seiner Sitzung am 20.02.2025 mehrheitlich zugestimmt. Die abgestimmten Änderungen wurden seitens der Verwaltung in die beigefügte Synopse zwecks besserer Übersicht eingefügt.

 

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung der Änderungen gemäß der Synopse gebeten. Die geänderte Leitlinie soll ab Entscheidung im Hauptausschuss gelten.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses die Änderungen in der Leitlinie zur Vergabe von Integrationsmitteln durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß beigefügter Synopse.

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Relevanz für den Klimaschutz

./.

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Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf maximal 100.000,-- Euro. Die Mittel sind im Teilhaushalt 313900 eingestellt.

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Anlagen

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