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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Fachdienst 5.1 Infrastruktur schlägt vor, die identifizierten Netzlücken aus den Radverkehrskonzepten 2010 und 2021/22 zusammen zu führen, siehe Liste in der Anlage. Um künftige Entscheidungen zu erleichtern wird diese gemeinsame Liste dem Radverkehrskonzept 2021/22 als Anlage beigefügt werden und als Fördergrundlage dienen. 

 

Zum Hintergrund:

 

In 2018 hat der Kreis beschlossen, die Förderung des Radwegeneubaus aufzunehmen. Grundlage für die Förderung ist die Prioritätenliste aus dem Jahr 2010. Zunächst wurden 3.000.000,00 Euro für den Ausbau der Prioritäten 1 und 2 zur Verfügung gestellt. Mit dem Haushalt 2020 wurde beschlossen, zusätzlich die gemeldeten Maßnahmen aus den Prioritäten 3a und 3b zu fördern. Seitdem stehen verteilt auf die Haushaltsjahre Mittel in Höhe von bisher insgesamt 6.500.000,00 Euro zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Informationen aus den Ämtern/Kommunen und den Anforderungen, investive Maßnahmen periodengerecht zu planen, wurde die Veranschlagung in 2024 neu auf die Haushaltsjahre aufgeteilt. Die Planung und Umsetzung erfolgen durch die jeweiligen Gemeinden bzw. Ämter.

 

Fertig gestellte Radwege:

  •           K 2 Holzbunge – Borgstedt
  •           K 14 Holtsee – Hofholz
  •           K 24 Felm - Felmerholz
  •           K 61 Thumby – Vogelsang
  •           K 55 Hütten (Färbereiweg bis Förstereinweg)
  •           K 55 Oberhütten

 

Im Bau befindliche Radwege:

  •           K 9 Krogaspe – Loop
  •           K 55 Oberhütten
  •           K 69 Fockbek zwischen K 98 und K 44
  •           K 84 Heinkenborstel – Nindorf

 

Fördertopf:

 

Im Fördertopf Radverkehr wurden insgesamt Mittel in Höhe von 6.500.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Stand per Dezember 2024:          

  • 2.760.000,00 Euro sind verausgabt
  • 1.445.000,00 Euro sind vertraglich fixiert
  • 1.000.000,00 Euro sind durch Vorvereinbarungen reserviert

Restsumme aktuell frei zur Verfügung: 1.295.000,00 Euro für den Radwegebau

 

Mit diesen Mitteln wird das neue Radverkehrskonzept 2021/2022 gestartet, bis neue Gelder beantragt und genehmigt sind.

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Beschlussempfehlung

Damit alle identifizierten Netzlücken grundsätzlich förderfähig sind, hat die Verwaltung die Prioritätenlisten-Listen der Radverkehrskonzepte 2010 und 2021/2022 zusammengeführt und als Anlage beigelegt. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Regionalentwicklungsausschuss, diese Anlage als Fördergrundlage zum Radverkehrskonzept 2021/2022 zu beschließen.

 

Damit alle identifizierten Netzlücken grundsätzlich förderfähig sind, hat die Verwaltung die Prioritätenlisten-Listen der Radverkehrskonzepte 2010 und 2021/2022 zusammengeführt und als Anlage beigelegt. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, diese Anlage als Fördergrundlage zum Radverkehrskonzept 2021/2022 zu beschließen.

 

Damit alle identifizierten Netzlücken grundsätzlich förderfähig sind, hat die Verwaltung die Prioritätenlisten-Listen der Radverkehrskonzepte 2010 und 2021/2022 zusammengeführt und als Anlage beigelegt. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, diese Anlage als Fördergrundlage zum Radverkehrskonzept 2021/2022 zu beschließen.

 

Damit alle identifizierten Netzlücken grundsätzlich förderfähig sind, hat die Verwaltung die Prioritätenlisten-Listen der Radverkehrskonzepte 2010 und 2021/2022 zusammengeführt und als Anlage beigelegt. Der Kreistag entscheidet, diese Anlage als Fördergrundlage zum Radverkehrskonzept 2021/2022 zu beschließen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit diesem Beschluss keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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