Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Flemming Caruso-Mohr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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05.02.2025
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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17.03.2025
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Sachverhalt
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat verschiedenste Änderungen des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.
Die zentralen Anpassungen finden sich in den §§ 44, 46 und 47 des KiTaG wieder. Hervorzuhebende Änderungen im Rahmen der Gewährung der laufenden Geldleistung nach § 44 KiTaG sind die Regelungen zur Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl, das Bestehen eines wirksamen Betreuungsverhältnisses, die Mitteilungsverpflichtung der Kindertagespflegeperson (KTPP) über die Ausfallzeiten, eine konkretere Regelung zum Leistungsende bei Umzug und den Ausschluss von parallelen Betreuungsverhältnissen im Rahmen des KiTaG.
Die Ausfallzeiten der KTPP sind ab 2025 mit 22 Tagen in das SQKM inkludiert (bis- her 52 Tage), darüber hinaus werden 30 weitere Ausfalltage fortgezahlt. Durch diese grundlegende Änderung ist die nicht unerhebliche Anhebung des Anerkennungsbetrages (§ 46 KiTaG) und der Sachaufwandpauschale (§ 47 KiTaG) zum 01.01.2025 nicht unmittelbar sichtbar.
Eine weitere Neuregelung ist die Nachweispflicht der KTPP, wenn der wöchentliche Förderungsumfang von 40 Std./Woche oder mehr als 200 Stunden/Monat bei mehr als 5 Kindern überstiegen wird. Des Weiteren muss jede KTPP eine Vereinbarungen nach § 8 a (5) SGB VIII mit dem örtlichen Träger treffen (Kindeswohlgefährdung).
Durch die Neufassung von § 46 KiTaG wurde die Zahlung eines Fortbildungsbonus in Höhe von 0,12 € pro Kind / Stunde eingeführt. Voraussetzung ist lediglich das Absolvieren von Fortbildungen mit 6 Zeitstunden (ab 2026 acht Zeitstunden) durch die KTPP.
Die Leistung ist lt. Land refinanziert. Da alle KTPP im Kreis Rendsburg-Eckernförde bereits in der Vergangenheit mit der Pflegeerlaubnis zur regelmäßigen Fortbildung in gleichem Größenmaß verpflichtet worden sind, werden voraussichtlich alle KTPP diesen Bonus im Jahr 2025 erhalten.
Abschließend findet sich eine wesentliche Änderung in § 47 KiTaG wieder. Die für die Höhe der Sachaufwandpauschale maßgeblichen Räumlichkeiten wurden neu definiert. Die prägnant höhere Pauschale erhalten zukünftig nur KTPP, die Betreuungsräume ausschließlich für die Kindertagespflege vorhalten.
Alle Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Lesefassung der angepassten Satzung, sowie der Synopse zu entnehmen. In der Synopse sind die Änderungen farblich hervorgehoben (gelb bei redaktionellen Änderungen, neuem Satzungsaufbau u. ä., grün bei Änderungen, die aufgrund der Gesetzesanpassung zum 01.01.2025 notwendig sind).
Beschlussempfehlung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege gemäß der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung.
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Kindertagespflege gemäß der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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340,6 kB
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872,5 kB
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127,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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102 kB
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