Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Sportverein Todenbüttel - Sanierung Sanitäranlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Der Sportverein Grün-Weiß Todenbüttel hat am 10.12.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt und am 28.12.2024 ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Mit dem Projekt soll der Duschbereich des Sportheims saniert werden. Dabei geht es um die Dämmung der Wasserleitungen, den Austausch der Duschköpfe gegen Sparduschköpfe und den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Dieses bedingt allerdings auch umfassende Erneuerungsmaßnahmen (u.a. Fliesenarbeiten), die nicht unmittelbar dem Klimaschutz dienen. Nach den Berechnungen des Vereins sollen knapp 1,5 t CO2 p.a. eingespart werden. Die Berechnung wurde auf Plausibilität geprüft und für richtig erachtet. Die Angaben zum CO2-Ausstoß je Liter Wasser für Aufbereitung, der der Rechnung zugrunde liegt, entspricht den Angaben durch das Umweltbundesamt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 102.094,72 Euro geschätzt. Die ermittelten Kosten beruhen auf einem Kostenvoranschlag, welcher der Klimaschutzagentur vorliegt. Dieser wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Sitzung beigefügt.
Die Höhe der Kosten wurden durch eine baufachliche Prüfung bestätigt. Der Sportverein hat Anträge auf Förderung durch den Landessportverband (20%, 20.418,95 Euro) sowie aus der Sportstättenförderung des Kreises (40%, 40.837,90 Euro) gestellt. Zusätzlich möchte der Sportverein den finanziellen Eigenanteil weitestgehend durch Eigenleistungen erbringen. Hierbei geht es u.a. um den Rückbau und weitere Gewerke. Der Eigenanteil bei der Förderung durch den Landessportverband beträgt mindestens 20%.
Der Kreistag hat mittlerweile die einschlägige Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist die alte Richtlinie anzuwenden.
Der Antrag fällt unter den Fördertatbestand 3.1 der Richtline des Kreises – Investive Klimaschutzmaßnahmen. Demnach wären gemäß der alten Richtlinie 30% der anrechenbaren Kosten in diesen Fällen förderfähig.
Aufgrund der erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 20%, die der Landessportverband fordert, hat der Verein lediglich 20% der Gesamtkosten aus dem Klimaschutzfonds beantragt, also 20.418,95 Euro und ist damit deutlich unter den möglichen 30% geblieben. (Sportstättenförderung 40%, Landessportverband 20%, KSF 20% und Eigenanteil 20%). Damit erfüllt der Verein den Mindestanteil von 20%.
Aus Sicht der Klimaschutzagentur können nicht alle Kosten für die Förderung aus dem Klimaschutzfonds herangezogen werden, da Sie nicht dem Klimaschutz unmittelbar dienen (beispielsweise Fliesenarbeiten). Die förderfähigen Kosten (insbesondere die Sparduschköpfe, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die jeweiligen anteiligen Montagekosten) wurden demnach mit 53.766,67 Euro brutto ermittelt.
Auf der Basis der deutlich niedrigeren förderfähigen Kosten von 53.766,67 Euro können nach der alten Richtlinie 30% (hier 16.130,00 €) bezuschusst werden. Diese Förderhöhe liegt damit unter der beantragen Förderhöhe, auch wenn der Förderanteil von 20% (von der Gemeinde beantragt) auf 30% angehoben wird. Der Eigenanteil durch den Verein ist weiterhin gewährleistet.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 1,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 16.130,00 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2026 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Ansatz |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 |
1.000.000 € |
884.998,42 € |
0,00 € |
- € |
115.001,58 € |
2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.850.586,84 € |
16.130,00 € |
149.413,16 € |
2026 |
1.170.000 € |
- € |
409.604,12 € |
- € |
760.395,88 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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