Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/038
Grunddaten
- Betreff:
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Verwaltungsvereinbarung mit dem Kreis Nordfriesland über die Durchführung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 19a GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Dennys Bornhöft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.02.2025
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Sachverhalt
Die Durchführung der Heilpraktikerprüfung in Schleswig-Holstein wurde durch öffentlich-rechtliche Verträge über die Verwaltungsgemeinschaft zur „Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz“ bei der Verwaltung des Kreises Nordfriesland abgewickelt. Alle Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein haben gleichlautende Verträge mit dem Kreis Nordfriesland abgeschlossen. Aufgrund der Kündigung des vorherigen Vertrages zum 31.12.2024 durch den Kreis Nordfriesland wurde die Verwaltungsvereinbarung unter Beteiligung aller Kreise einvernehmlich neu ausgehandelt.
Durch die Verwaltungsvereinbarung sind die Gebühren für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens vom Kreis Rendsburg-Eckernförde bei den gebührenpflichtigen Antragstellerinnen und Antragstellern zu erheben und dem Kreis Nordfriesland dessen Aufwendungen zu erstatten. Das Gebührenvolumen ist im Haushaltsentwurf (Teilhaushalt 414101) mit 30.000,00 Euro berücksichtigt.
Nach § 8 Absatz 3 Nr. 16 der Hauptsatzung muss der Hauptausschuss der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch den Landrat zustimmen.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beschließt die Unterzeichnung des in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Verwaltungsgemeinschaft zur „Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz“ zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Nordfriesland durch den Landrat.
Finanzielle Auswirkungen
Rund 30.000,-- Euro Einnahmen, abzüglich der zu erstattenden Aufwendungen an den Kreis Nordfriesland (Grundlage für die Kostenerstattung ist die Satzung des Kreises Nordfriesland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der jeweiligen geltenden Fassung, derzeit vom 02.07.2007).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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