Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/027

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Zentrum Kirchliche Dienste (Fachbereich Kindertagesstätten) hat am 09.01.2025 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt soll die Paulus-Kindertagesstätte in Fockbek mit einem Sonnensegel ausgestattet werden, um die Kinder auf der Freifläche bzw. dem Kindergarten vor direkter Sonneinstrahlung zu schützen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 7.461,30 Euro. Die Kostenschätzung basiert auf einem konkreten Angebot, das der Klimaschutzagentur vorliegen. Dieses wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für

die öffentliche Sitzung mitgeschickt.

 

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.3.5 (alt) bzw. 3.3.6 (neu) der Richtline des Kreises – Investive Maßnahmen der Klimaanpassung / Hitzeschutz. Das Zentrum ist als Trägerin der Kindertagesstätte antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Das Grundstück sowie das Kita-Gebäude befinden sich im Eigentum der Kirchengemeinde. Diese hat ihre Zustimmung zur Installation des Sonnensegels auf dem Grundstück erteilt. Diese Zustimmung liegt der Klimaschutzagentur vor. Das Zentrum für Kirchliche Dienste hat Mittel in Höhe von 5.969,04 Euro (80% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises beantragt. Die Förderquote entspricht der Vorgabe aus der alten Richtlinie, die bis zum 31.12.2024 galt. Da der Antrag in 2025 gestellt wurde, muss allerdings die zum 01.01.2025 geänderte Richtlinie des Kreises angewendet werden. Die Förderquote für den Fördertatbestand Hitzeschutz beträgt dort 25%. Demnach ergäbe sich eine Zuschusshöhe von 1.865,33 Euro.

Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 1.865,33 Euro für die Kirchengemeinde Fockbek zu gewähren.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

Die geplante Maßnahme der Gemeinde ist eine investive Maßnahme, die der Klimaanpassung und hier dem Schutz vor Hitze dient. Sie fällt insoweit unter die Fördertagbestände der Förderrichtlinie.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 1.865,33 Euro und soll voraussichtlich im VI. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

-  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

-  

1.852.452,17 €

1.865,33 €

147.547,83 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

-  

409.604,12 €

-  

760.395,88 €

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...