Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Kirchengemeinde Fockbek - Sonnenschutz in der Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Das Zentrum Kirchliche Dienste (Fachbereich Kindertagesstätten) hat am 09.01.2025 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt soll die Paulus-Kindertagesstätte in Fockbek mit einem Sonnensegel ausgestattet werden, um die Kinder auf der Freifläche bzw. dem Kindergarten vor direkter Sonneinstrahlung zu schützen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 7.461,30 Euro. Die Kostenschätzung basiert auf einem konkreten Angebot, das der Klimaschutzagentur vorliegen. Dieses wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für
die öffentliche Sitzung mitgeschickt.
Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.3.5 (alt) bzw. 3.3.6 (neu) der Richtline des Kreises – Investive Maßnahmen der Klimaanpassung / Hitzeschutz. Das Zentrum ist als Trägerin der Kindertagesstätte antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Das Grundstück sowie das Kita-Gebäude befinden sich im Eigentum der Kirchengemeinde. Diese hat ihre Zustimmung zur Installation des Sonnensegels auf dem Grundstück erteilt. Diese Zustimmung liegt der Klimaschutzagentur vor. Das Zentrum für Kirchliche Dienste hat Mittel in Höhe von 5.969,04 Euro (80% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises beantragt. Die Förderquote entspricht der Vorgabe aus der alten Richtlinie, die bis zum 31.12.2024 galt. Da der Antrag in 2025 gestellt wurde, muss allerdings die zum 01.01.2025 geänderte Richtlinie des Kreises angewendet werden. Die Förderquote für den Fördertatbestand Hitzeschutz beträgt dort 25%. Demnach ergäbe sich eine Zuschusshöhe von 1.865,33 Euro.
Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 1.865,33 Euro und soll voraussichtlich im VI. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Ansatz |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 |
1.000.000 € |
884.998,42 € |
0,00 € |
- € |
115.001,58 € |
2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.852.452,17 € |
1.865,33 € |
147.547,83 € |
2026 |
1.170.000 € |
- € |
409.604,12 € |
- € |
760.395,88 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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