Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Amt Schlei-Ostsee - Umrüstung LED-Technik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Das Amt Schlei-Ostsee hat am 10.01.2025 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Gebäudebeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel im Amtsgebäude in Eckernförde. Die vorhandene Deckenbeleuchtung und die Fassadenbeleuchtung entspricht dem Baujahr 1999 und bisher wurde noch keine Erneuerung der Beleuchtung vorgenommen. Entsprechend hoch ist der derzeitige Stromverbrauch der Beleuchtung, der laut Ermittlung des Amtes mit rd. 39.000 kWh im Jahr beziffert wird.
Durch den Einsatz von LED-Technik kann dieser Verbrauch um rd. 27.000 kWh pro Jahr auf etwa 12.000 kWh gesenkt werden, was etwa 69% entspricht. Dieses entspräche einer Reduktion von geschätzten 10,9 t CO2-eq pro Jahr.
Der Zuwendungszweck fällt unter den Fördertatbestand 3.1 der Richtline des Kreises in der Fassung vom 01.01.2025 – Investive Klimaschutzmaßnahmen. Das Amt ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Die Richtlinie in der zum 01.01.2025 geänderten Fassung sieht vor, dass der Aus-, Neu- und Umbau von Gebäuden nicht mehr förderfähig ist. Insoweit muss an dieser Stelle festgestellt werden, inwieweit die Erneuerung der Beleuchtung einen Umbau eines Gebäude darstellen könnte. Die Beleuchtung ist fester Bestandteil des Gebäudes und so ist es
richtig, dass die Umrüstung formal als Umbau eines Gebäude(teils) - besser als Sanierung - verstanden werden kann. Zugleich kann die Beleuchtung als technische Ausstattung für sich gesehen werden. So ist der Austausch der Beleuchtungsmittel möglich, ohne eine grundlegende Veränderung des Gebäudes herbei zu führen. Deswegen wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungen im Innenbereich auch weiterhin vom Bund u.a. auch im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und nicht nur im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der hohen Effizienz der Maßnahme, wird empfohlen eine Förderung vorzusehen.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 160.000 Euro brutto, wobei in diesen Kosten u.a. auch Kosten für Malerarbeiten berücksichtigt sind, die jedoch nicht förderfähig wären. Das Amt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus dem Klimaschutzfonds, was der maximalen Förderung im Fördertatbestand 3.1 entspricht.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 10,9 t CO2-eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 10.000,00 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2026 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Ansatz |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 |
1.000.000 € |
884.998,42 € |
0,00 € |
- € |
115.001,58 € |
2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.861.112,53 € |
- € |
138.887,47 € |
2026 |
1.170.000 € |
- € |
419.604,12 € |
10.000,00 € |
750.395,88 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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278,8 kB
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