Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Gemeinde Güby - PV-Anlage auf Gemeindehaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Güby hat am 09.01.2025 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf dem Gemeindehaus. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit 29,58 kWp einschl. Batteriespeicher (17,94 kWh). Mit der PV-Anlage soll der Strombedarf zum großen Teil gedeckt werden. Die jährliche Einsparung an CO2 wird mit rd. 2,7 t CO2eq-Emissionen beziffert.
Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz in der Fassung vom 01.01.2025 werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand. Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe von 8.660,36 Euro entspricht 20% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 43.301,80 Euro. Der Antrag beruht auf einem Angebot einer Fachfirma. Dieses Angebot liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 2,7 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 8.660,36 Euro und soll voraussichtlich im VI. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Ansatz |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 |
1.000.000 € |
884.998,42 € |
0,00 € |
- € |
115.001,58 € |
2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.861.112,53 € |
8.660,36 € |
138.887,47 € |
2026 |
1.170.000 € |
- € |
409.604,12 € |
- € |
760.395,88 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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692,9 kB
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