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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Krogaspe hat am 07.11.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt sollen am gemeindlichen Kindergarten im Außenbereich ein Sonnenschirm/Sonnenschutz installiert werden, um die den Spielplatz für die unterdreijährigen Kinder an heißen Tagen vor einer Aufheizung zu schützen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 3.065,44 Euro.

 

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.3.5 der Richtline des Kreises – Investive Maßnahmen der Klimaanpassung / Hitzeschutz in der Fassung vom 19.07.2024. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 2.452,35 Euro (80% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die Förderquote entspricht der Vorgabe aus der Richtlinie aus 2024, ebenso wie die Mindestförderhöhe von 2.000 Euro.

 

Die ermittelten Kosten beruhen auf einem Kostenvoranschlag, welcher der Klimaschutzagentur vorliegt. Dieser wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Sitzung beigefügt.

 

Der Kreistag hat mittlerweile die Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist die alte Richtlinie anzuwenden. 

 

In dem vorgenannten Fördertatbestand sind in der alten Richtlinie 80% der Kosten förderfähig. Dieses entspricht der beantragten Summe in Höhe von 2.452,35 Euro.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 2.452,35 Euro für die Gemeinde Krogaspe zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Die geplante Maßnahme der Gemeinde ist eine investive Maßnahme, die der Klimaanpassung und hier dem Schutz vor Hitze dient. Sie fällt insoweit unter die Fördertagbestände der Förderrichtlinie.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 2.452,35 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 abgerufen werden.

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Anlagen

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