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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schacht-Audorf hat am 19.12.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt soll ein Teilbereich der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt werden. Nach den Berechnungen sollen dadurch knapp 70% der Energie gegenüber dem jetzigen System eingespart werden, was rd. 52,15 t CO2 p.a. bedeutet. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 196.000 Euro geschätzt. Die Gemeinde stellt einen Antrag auf Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundes in Höhe von 78.400 Euro. Die Richtlinie liegt vor.

 

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.1 der Richtline des Kreises – Investive Klimaschutzmaßnahmen. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 68.600 Euro (35% der anrechenbaren Kosten in Höhe von 196.000 Euro als Zuschuss für Gemeinden mit einer dauernden eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die Einstufung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist bei der Kommunalaufsicht überprüft worden. Die beantragte Förderung entspricht den Vorgaben aus der Richtlinie, die bis zum 31.12.2024 galt, soweit die Gemeinde mindestens 5% Drittmittelförderung erfolgreich beantragt. 

 

Die Umsetzung ist für Mitte 2025 bis 2026 vorgesehen. Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt demnach erst in 2026.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 68.600 Euro für die Gemeinde Schact-Audorf zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner in der Laufzeit von 20 Jahren eine Energieeinsparung von rd. 1.043 t CO2eq-Emissionen realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 68.600,00 Euro und soll voraussichtlich im III. Quartal 2026 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

             -  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

                 -  

     1.832.004,49 €

             -  

167.995,51 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

                 -  

        409.604,12 €

68.600,00 €

760.395,88 €

 

 

 

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Anlagen

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