Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Gemeinde Langwedel - PV-Anlage auf Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Langwedel hat am 10.12.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt sollen beim gemeindlichen Kindergarten eine Photovoltaikanlage mit 17 kWp zzgl. Batteriespeicher mit 11,2 kWh Leistung installiert werden. Die Gesamtkosten werden mit 20.839,66 Euro angegeben.
Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.2 der Richtline des Kreises – Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises in der Fassung vom 19.07.2024. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 6.251,90 Euro (30% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises.
Die Umsetzung ist für das I. Quartal Jahr 2025 vorgesehen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde über das Amt Nortorfer Land einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, zumal eine Förderung durch den Kreis aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der unsicheren Haushaltslage im Jahr 2025 derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Der Kreistag hat mittlerweile die Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist die alte Richtlinie anzuwenden.
In dem vorgenannten Fördertatbestand sind gemäß der alten Richtlinie 30% der Kosten förderfähig. Dieses ergibt die beantragte Zuschusssumme in Höhe von 6.251,90 Euro (30% von 20.839,66 Euro).
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 6.251,90 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Ansatz |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 |
1.000.000 € |
884.998,42 € |
0,00 € |
- € |
115.001,58 € |
2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.832.004,49 € |
6.251,90 € |
167.995,51 € |
2026 |
1.170.000 € |
- € |
341.004,12 € |
- € |
828.995,88 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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130,8 kB
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