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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Langwedel hat am 10.12.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt sollen beim gemeindlichen Kindergarten eine Photovoltaikanlage mit 17 kWp zzgl. Batteriespeicher mit 11,2 kWh Leistung installiert werden. Die Gesamtkosten werden mit 20.839,66 Euro angegeben.

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.2 der Richtline des Kreises – Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises in der Fassung vom 19.07.2024. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 6.251,90 Euro (30% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises.

Die Umsetzung ist für das I. Quartal Jahr 2025 vorgesehen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde über das Amt Nortorfer Land einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt, zumal eine Förderung durch den Kreis aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der unsicheren Haushaltslage im Jahr 2025 derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der Kreistag hat mittlerweile die Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist die alte Richtlinie anzuwenden.

 

In dem vorgenannten Fördertatbestand sind gemäß der alten Richtlinie 30% der Kosten förderfähig. Dieses ergibt die beantragte Zuschusssumme in Höhe von 6.251,90 Euro (30% von 20.839,66 Euro).

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Beschlussempfehlung

 Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 6.251,90 Euro für die Gemeinde Langwedel zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Reduktion von ca. 60% CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 6.251,90 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

-  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

                 -  

     1.832.004,49 €

6.251,90 €

167.995,51 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

   -  

        341.004,12 €

           -  

828.995,88 €

 

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Anlagen

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