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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Groß Wittensee hat am 05.11.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt sollen am gemeindlichen Kindergarten Fenstermarkisen im Außenbereich installiert werden, um die Räume an heißen Tagen vor einer Aufheizung zu schützen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 22.700 Euro.

 

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.3.5 der Richtline des Kreises – Investive Maßnahmen der Klimaanpassung / Hitzeschutz in der Fassung vom 19.07.2024. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 18.160 Euro (80% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die Förderquote entspricht der Vorgabe aus der Richtlinie aus 2024, ebenso wie die Mindestförderhöhe von 2.000 Euro.

 

Die ermittelten Kosten beruhen auf einem Kostenvoranschlag, welcher der Klimaschutzagentur vorliegt. Dieser wird aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Sitzung beigefügt.

 

Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Zugleich hat die Gemeinde über das Amt Hüttener Berge am 28.11.2024 einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt.

 

Der Kreistag hat mittlerweile die Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist jedoch im Grundsatz die alte Richtlinie anzuwenden. 

 

In dem vorgenannten Fördertatbestand sind in der alten Richtlinie 80% der Kosten förderfähig. Dieses entspricht der beantragten Summe in Höhe von 18.160 Euro.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 18.160,00 Euro für die Gemeinde Groß Wittensee zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Die geplante Maßnahme der Gemeinde ist eine investive Maßnahme, die der Klimaanpassung und hier dem Schutz vor Hitze dient. Sie fällt insoweit unter die Fördertagbestände der Förderrichtlinie.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 18.160,00 Euro und soll voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

                -  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

               -  

1.825.752,59 €

    18.160,00 €

174.247,41 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

             -  

341.004,12 €

               -  

828.995,88 €

 

 

 

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Anlagen

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