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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/378-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schinkel hat am 17.10.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf dem Kindergarten. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 34.266,80 Euro.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 21.11.2024 mit Verweis auf die unsichere Haushaltssituation vertagt. Mittlerweile wurde der Haushalt 2025 durch den Kreistag beschlossen. Zugleich wurde die Richtlinie geändert und es gelten seit dem 01.01.2025 neue Förderhöhen und Förderquoten. Da der Antrag vor dem 01.01.2025 gestellt wurde, ist die alte Richtlinie anzuwenden. 

 

Der Antrag fällt unter den Fördertatbestand 3.2 der Richtline des Kreises – Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien. Für Gemeinden mit dauerhaft gefährdeter Leistungsfähigkeit sind nach der Richtlinie (alt) lediglich 40% der Kosten in diesen Fällen förderfähig, maximal jedoch 30.000 Euro. Dieses ergäbe sich eine Zuschusssumme in Höhe von 13.706,40 Euro (40% von 34.266,80 Euro).

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 13.706,40 Euro für die Gemeinde Schinkel zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 7,9 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 13.706,40 Euro und soll voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Ansatz

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024

  1.000.000 €

884.998,42 €

0,00 €

-  

115.001,58 €

2025

2.000.000 €

                 -  

1.777.592,59 €

13.706,40 €

222.407,41 €

2026
(als VE)

1.170.000 €

                   -  

        326.250,00 €

-  

843.750,00 €

 

 

 

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Anlagen

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