Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/388

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 13.06.2024 wurde der Änderung des Gesellschaftsvertrags der KielRegion GmbH zugestimmt. Gegenstand der Änderung des Gesellschaftsvertrags war unter anderem die Einrichtung eines sogenannten Regionalrates.

 

Der hierfür relevante § 7 des Gesellschaftsvertrages lautet wie folgt:

 

  1. Der Regionalrat hat 49 Mitglieder.

2. Jeweils 18 Mitglieder werden von der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel sowie vom Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde entsandt. 13 Mitglieder werden vom Kreistag des Kreises Plön entsandt. Nach dem Willen der Gesellschafter sollen die Ratsversammlung und die Kreistage bei ihrer Entscheidung über die Entsendung der Mitglieder des Regionalrats die Verhältnisse der Sitzzahlen der Fraktionen angemessen berücksichtigen. Ferner bekunden die Gesellschafter, dass sie die Entsendung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Kiel sowie der Landrätinnen oder Landräte der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön als zweckmäßig erachten.

3. Die Mitglieder des Regionalrats sind berechtigt, bei ihrer Tätigkeit die Interessen der kommunalen Gesellschafter sowie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu verfolgen, dies insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch die Gesellschaft, und den Organen der kommunalen Gesellschafter Auskünfte zu erteilen; die §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes gelten entsprechend.

4. Die von den Vertretungen der Landeshauptstadt Kiel und der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön entsandten Mitglieder des Regionalrats werden jeweils für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein entsandt. Die Amtszeit dieser Mitglieder des Regionalrats endet jeweils mit der Entsendung von neuen Mitgliedern des Regionalrats durch den jeweiligen Kreistag bzw. die Ratsversammlung.

5. Das Amt von entsandten Mitgliedern, die zur Zeit ihrer Entsendung den Kreistagen der Kreise Plön oder Rendsburg-Eckernförde bzw. der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel oder den Verwaltungen der Gesellschafter angehörten, endet mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag/der Ratsversammlung bzw. der Verwaltung. Die Kreistage und die Ratsversammlung können zudem die von ihnen entsandten Mitglieder jederzeit abberufen und eine neue Vertreterin oder einen neuen Vertreter entsenden.

6. Die Landeshauptstadt Kiel sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde sind berechtigt, den von ihnen entsandten Mitgliedern des Regionalrats Weisungen bezüglich der Steuerung des Unternehmens zur Erreichung strategischer Ziele zu erteilen.

7. Der Regionalrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Bis zu 6 deren erster Wahl wird die erste Sitzung des Regionalrats von der oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet. Bei Abwesenheit der/des Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreters/dessen Stellvertreterin leitet das dienstälteste anwesende Mitglied des Aufsichtsrats die erste Sitzung bis zur Wahl. Die Amtszeit für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter beträgt jeweils zwei Jahre. Bei der Wahl sollen die Mitglieder des Regionalrats für eine Rotation des Vorsitzes unter den Gesellschaftern Sorge tragen.

8. Der Regionalrat wird durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende in Textform einberufen. Die Ladung erfolgt mit einer Frist von vier Wochen. Abweichend hiervon darf die Ladungsfrist in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen sowie die zur Tagesordnung gehörenden Unterlagen zu übermitteln. Der Regionalrat soll dreimal jährlich tagen.

9. Den Beteiligungsverwaltungen der Gesellschafter steht gem. § 109a Abs. 2 GO das Recht zur beratenden Teilnahme an den Regionalratssitzungen zu.

 

Die Fraktionen haben daraufhin folgende Entsendungsvorschläge eingereicht:

 

Namen

Anzahl

Landrat

Ingo Sander

1

CDU

Diana Marschke, Karola Blunck, Kerstin Hattendorf-Selchow, Thomas Kahle, Felix Siegmon, Eike Fandrey

 

6

SPD

Anke Götsch, Gerrit von den Toren, Jens Kolls

3

Bündnis 90/

Die Grünen

Kirsten Zülsdorf, Sandra Leiendecker,

Johann Brunkhorst

3

SSW

Godber Andresen, Nele-Merrit Raetsch

2

FDP

Katrin Richter

1

WGK

Murat Kisifli

1

AfD

Kevin Dorow

1

Summe

 

18

 

 

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes ist zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GStG) zu beachten. Danach sollen bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

Die Verwaltung hat die Fraktionen des Kreistages per Email vom 11.11.2024 und 11.12.2024 über die Notwendigkeit einer paritätischen Besetzung informiert.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt, die in der Tabelle genannten Personen in den Regionalrat der KielRegion GmbH zu entsenden.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Loading...