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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/474

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Möglichkeit von Corona-Sonderzahlungen und der Inflationsausgleichsprämie neue Entlohnungsinstrumente geschaffen. Diese wurden in Schleswig-Holstein von den Tarifvertragsparteien des Omnibusverbands Nord (OVN) in 2022 und 2023 an das Fahrpersonal im ÖPNV gezahlt.

 

Die typischerweise in den Verkehrsverträgen verwendete Preisgleitung und Kostenfortschreibung kann diese atypische Art der Lohnkostenbelastung der Verkehrsunternehmen nicht abbilden. Daher haben sich verschiedene Verkehrsunternehmen mit der Bitte um Unterstützung an die Aufgabenträger und die Verkehrsverbünde (NAH.SH, hvv) gewandt.

 

Die Forderungen wurden unter Federführung der Verbünde NAH.SH und hvv juristisch und inhaltlich bewertet. Die Möglichkeit einer Beteiligung der Aufgabenträger an den Kosten der Sonderzahlungen ist demnach gegeben und inhaltlich nachvollziehbar.

 

Dem Ansatz folgend wurde zwischen Vertretern der Aufgabenträger, der Verkehrsunternehmen und den beiden Verbünden ein einfacher und verwaltungsarmer Berechnungsansatz entwickelt, der landesweit einheitlich zur Anwendung kommen kann und gleichzeitig jedem Aufgabenträger die Entscheidung selbst überlässt, über den Umfang und die Nutzung dieser Möglichkeit zu entscheiden.

 

Der Ansatz besteht im Wesentlichen aus dem vertragsscharfen Berechnungsmodus für die Sonderzahlungen.

 

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde hatte zunächst die Autokraft GmbH für den Regionalverkehr im Kreis um eine Erstattung der Sonderzahlungen für die Jahre 2022 und 2023 gebeten.

Mit Zustimmung des Regionalentwicklungsausschusses (VO/2024/154) in seiner Sitzung am 22.05.2024, wurde diese Erstattung der Autokraft GmbH durch die Verwaltung ausgezahlt.

 

Im November 2024 ist die Transdev Nord GmbH an die Kreisverwaltung herangetreten und hat ebenfalls um die Erstattung von Sonderzahlungen an die Mitarbeitenden für die Jahre 2022 und 2023 gebeten.

 

Es wurde ein Prüfungsvermerk eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vorgelegt, in dem die Höhe der in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 an die Mitarbeitenden im Fahrdienst im Rendsburger Stadtverkehr, einschließlich der beauftragten Subunternehmen, ausgezahlten Inflationsausgleichsprämien testiert wurde.

 

Demnach ergeben sich für die Jahre 2022 und 2023 Sonderzahlungen von insgesamt 69.946,54 €.

 

Bedingung der Erstattung durch den Kreis ist, dass diejenigen Belastungen, die durch die Sonderzahlungen bei den Subunternehmern entstanden sind, zu 100% von der Transdev Nord GmbH an diese durchgereicht werden.

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Regionalentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, der Transdev Nord GmbH die Belastungen durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien in den Jahren 2022 und 2023 in der testierten Höhe von 69.946,54 € auszugleichen. 

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Relevanz für den Klimaschutz

Keine unmittelbare.

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Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Entstehungsjahre der Forderung wird zur periodengerechten Abrechnung eine Verbindlichkeit für das Haushaltsjahr 2024 gebildet und die Erstattung daraus vorgenommen.

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