Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/471
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Christine Brinke
- Ansprechpartner/in:
- Madlin Loof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Beratung
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15.01.2025
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Sachverhalt
Am 23.09.2024 ist die aktuelle Fassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten in Kraft getreten.
Zukünftig ist geplant, Fahrten mit Reisebussen zu reduzieren. Stattdessen soll der öffentliche Personennahverkehr vorrangig genutzt werden. Mit verfügbaren Mitteln können dadurch mehr Fahrten gefördert werden.
Aktuelle Zahlen zur Nutzung des ÖPNV im Jahr 2024:
Fahrten zu außerschulischen Lernorten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2024 |
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Anzahl Anträge |
Anzahl Kinder |
Kosten in € |
Durchschnittliche Kosten pro Kind |
159 |
3.773 |
19.383,21 |
5,14 |
Fahrten zu außerschulischen Lernorten mit dem Reisebus 2024 |
|||
Anzahl Anträge |
Anzahl Kinder |
Kosten in € |
Durchschnittliche Kosten pro Kind |
453 |
22.314 |
345.553,18 |
15,49 |
Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder und Kinder der Familienzentren sollen ein Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit entwickeln und in diesem Zusammenhang lernen den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.
Berücksichtigt wurde bei der geplanten Änderung, dass es Grundschülern nach der Schulbeförderungssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht zumutbar ist länger als 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Für Kita-Kinder dementsprechend auch nicht. Das gilt auch für Umstiege und Wege von und zur Haltestelle. Auch die geplante Regelung für ältere Kinder entspricht im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Schulbeförderungssatzung.
Geplante Änderungen im Einzelnen:
- Ein Zuschuss für eine Fahrt mit dem Reisebus, Kleinbus etc. wird nur gewährt, wenn die Antragsteller begründen können, dass eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
- Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht zumutbar, wenn die Beförderungszeit in einer Richtung für Kinder, die nicht schulpflichtig sind, sowie Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe vier länger als 30 Minuten, für alle anderen länger als 60 Minuten dauert.
- Ein Umstieg ist nicht schulpflichtigen Kindern und Schülerinnen und Schülern bis Jahrgangsstufe vier nicht zumutbar. Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen fünf bis zehn sind Umstiege mit einer maximalen Übergangszeit von 20 Minuten zumutbar.
- Wartezeiten vor und nach der Fahrt sowie beim Umstieg sind keine Fahrtzeit.
- Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin als nicht zumutbar, wenn der Weg von der Schule, Kita oder Familienzentrum zur Haltestelle oder zurück in einfacher Entfernung für nicht schulpflichtige Kinder und Schülerinnen und Schülern bis Jahrgangsstufe vier 1,5 km, für alle anderen 3 km überschreitet.
- Trotz fehlender Zumutbarkeit werden die Kosten für einen Reisebus nicht übernommen, wenn nicht mindestens 90 % der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden können.
- Bei einer unwesentlichen Abweichung der Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zur Fahrtzeit mit einem Reisebus oder Kleinbus etc. ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu unternehmen.
Beschlussempfehlung
1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die geänderte Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten zu beschließen.
2. Der Kreistag beschließt die geänderte Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,3 kB
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