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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/425

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises

seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden

zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine

wesentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten

Haushaltsausgleichs dar.

 

Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis

Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen

die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des

Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten. Hierzu wurden dem Vorstand des Gemeindetages die wesentlichen Haushaltspositionen aus dem Haushaltsentwurf 2025 präsentiert und erläutert. Weiterhin soll der Haushaltsentwurf 2025 an die örtliche Ebene versandt und Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Zudem wurde die Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Gemeinde beurteilt, vor dem Hintergrund die finanzielle Mindestausstattung beziffern zu können.

Hinzu kommt, dass zu dieser Thematik vorab bereits drei Konsultationsgespräche durchgeführt wurden.

 

Wie gewohnt ist der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden in einer Querschnittsbetrachtung ermittelt worden. Die Basis für die Ermittlung der finanziellen Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2024 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2027 und den Jahresergebnissen 2022 und 2023, soweit diese bereits feststehen. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Datenerhebung mit einbezogen.

 

Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:

 

1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)

2. Freier Finanzspielraum (kameral) / Zahlungsmittelbestand – Finanzplan (Doppik)

3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze

4. Investitionstätigkeit / Verschuldung

5. Sonstige Haushaltsdaten (freiwillige Leistungen)

6. Finanzbedarf der einzelnen Kommunen

 

Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage

beigefügtem Bericht dargestellt.

 

Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen

ausgewiesen, für die Jahre 2022 und 2023 getrennt nach kameraler und doppischer Haushaltsführung, ab dem Jahr 2024 aufgrund der verpflichtenden Umstellung aller Gemeinden auf die Doppik in einer Gesamtübersicht.

 

Zusammenfassung:

 

Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der

Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die

finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des

Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit

dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Kreisumlagehebesatz die

Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt. Die absolute Grenze wird mit der derzeitigen Festsetzung der Kreisumlage von 27 v.H. in der Haushaltssatzung 2025 nicht erreicht.

 

Sowohl die Gemeinden als auch der Kreis wurden anhand desselben Steckbriefes hinsichtlich ihres Finanzbedarfes sowie ihrer Leistungsfähigkeit beurteilt.

Die Betrachtung hat ergeben, dass die Leistungsfähigkeit von 66 Kommunen dauernd gesichert ist (Vorjahr: 91). 56 Kommunen befinden sich in der eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit (Vorjahr: 38). Bei 43 Kommunen ist die Leistungsfähigkeit gefährdet (Vorjahr: 36). Bei keiner Gemeinde ist die dauernde Leistungsfähigkeit weggefallen (Vorjahr: 0 Gemeinden).

Wird die in der Betrachtung erreichte Gesamtpunktzahl aller Gemeinden ( - 6.589) durch die Anzahl der Gemeinden dividiert, erreicht man eine Durchschnittspunktzahl. Diese Durchschnittspunktzahl zeigt einen Wert, als wäre das Kreisgebiet eine große Gemeinde. In der diesjährigen Betrachtung ergibt dies durchschnittlich eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ( - 39,93 Punkte). Demgegenüber ist die Leistungsfähigkeit des Kreises nach denselben Maßstäben sowohl in 2024 als auch in 2025 als gefährdet einzustufen.

 

Der Kreishaushalt weist im Haushaltsjahr 2025, vor Berücksichtigung etwaiger Änderungsanträge, ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.683.800 € aus. Ebenso werden in der mittelfristigen Finanzplanung ausnahmslos Fehlbeträge ausgewiesen. Dennoch ist es dem Kreis möglich weitere notwendige Investitionen ohne Neuverschuldung vorzunehmen. Die weitere Reduzierung der Schulden kann ebenfalls vorangetrieben werden.

Die freiwilligen Leistungen sinken im Vergleich zum Vorjahr nach derzeitigem Stand um 6% und entsprechen 1,2 % der Gesamtaufwendungen des Kreises.

Diese Umstände sind ein Beleg für die Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Unter Abwägung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen in der

Querschnittsbetrachtung und der rücksichtsvollen Haushaltsplanung des Kreises

würde mit einem Kreisumlagehebesatz von 27 v.H. im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 aus der Sicht der Verwaltung nicht gegen die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung verstoßen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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