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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/320

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde eine Neufassung der Verbands­satzung des IT-Zweckverbands kommunit beschlossen. 

Die 1. Änderung der vorstehend benannten Verbandssatzung befasste sich insbesondere mit den Regelungen zur Einführung des hauptamtlichen Verbandsvorstehers und die damit im Zu­sammenhang stehenden Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben der Organe sowie die Rechtsstellung des Hauptausschusses. Die Änderungssatzung wurde am 8.4.2024 ausgefertigt und trat zum 1.7.2024 in Kraft.

Bereits bei der Neufassung der Satzung war es geplant, im Rahmen einer 2. Änderungssatzung den Aufgabenbereich von kommunit zu konkretisieren.

Nach Ansicht des Innenministeriums ist jedoch die beabsichtigte Aufgabenkonkretisierunq zum Teil als Aufgabenerweiterung aufzufassen. Dies aber sei nicht möglich, ohne zuvor die Beitrittsverträge der einzelnen Mitglieder entsprechend geändert oder ergänzt zu haben. Es besteht bis­lang keine Parallelität zwischen der Satzung und den Beitrittsverträgen. Durch entsprechende Ergänzungsverträge soll eine Parallelität hergestellt werden. 

Die von der Kommunit Verbandsversammlung eingerichteten Beiräte der Kreise sowie der Städte, Ämter und Gemeinden haben sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Aufgabenübertra­gung befasst und mit allen Beteiligten ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Die genaue Beschreibung der konkretisierten Aufgaben ist in den Satzungstext eingearbeitet, welche dem neuen § 3 der 2. Änderungssatzung (Entwurf) entnommen werden kann.

Die Ergänzungsvereinbarungen über die Aufgabenübertragung aller Verbandsmitglieder müssen vor Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung geschlossen werden. Die Verbandsversammlung von kommunit wird am 3. Dezember 2024 hierüber abschließend beraten.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss stimmt der Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem IT-Zweckverband Schleswig-Holstein kommunit zu und empfiehlt dem Kreistag wie nachstehend zu beschließen.

Der Kreistag stimmt der Ergänzungsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem IT-Zweckverband Schleswig-Holstein kommunit zu.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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