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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/418

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund diverser Entwicklungen in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung, welche sich auf den Kreishaushalt auswirken, ist die Aufstellung eines 2. Nachtragshaushalts notwendig.

Die verschiedenen Sachverhalte samt finanzieller Auswirkungen können zusammenfassend den beigefügten Veränderungslisten entnommen werden.

 

Als wesentliche Positionen sind dabei folgende Sachverhalte hervorzuheben:

 

  1. Übergang des IT-Anlagevermögens

 

Im Zuge des Übergangs des IT-Betriebs auf den IT-Zweckverband Kommunit, ist gemäß § 3a der Verbandssatzung, ein unentgeltlicher Übergang des IT-Anlagevermögens des Kreises auf den Zweckverband vorgesehen. Aufgrund der bestehenden Restwerte des Vermögens bedeutet dies eine einmalige Belastung des Ergebnishaushalts für das Jahr 2024.

 

  •       Haushaltsbelastung (Mehraufwand): 2,3 Mio. Euro

 

 

  1. Verkehrsüberwachung

 

Die Erträge im aus der Verkehrsüberwachung werden voraussichtlich zum Jahresende höher ausfallen als ursprünglich geplant. Ursächlich für diese Entwicklung waren bzw. sind Baustellen auf den Autobahnen in welchen die Geschwindigkeitsvorgaben überschritten wurden.

 

  •       Haushaltsentlastung (Mehrertrag): 2,5 Mio. Euro

 

  1. Aktualisierung Planwerte im Bereich der Sozialleistungen des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit

 

Die Überprüfung der Planwerte für Sozialleistungen des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit führen zu einer Plananpassung. Die Veränderungen basieren auf den aktuellen Kosten- und Fallzahlentwicklungen. Ein Mehraufwand wird u.a. im Bereich der Eingliederungshilfe prognostiziert. Die Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden dagegen geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Insgesamt ergibt sich eine Haushaltsentlastung.

 

  •       Haushaltsentlastung (Minderaufwand): 1,8 Mio. Euro

 

  1. Aktualisierung Planwerte im Bereich der Leistungen des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung

 

Die Überprüfung der Planwerte des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung führen zu einer Anpassung der Planwerte. Bei der Kinderbetreuung sorgen insbesondere die Themen Standard-Qualitäts-Kostenmodell (SQKM) sowie die Vorhaltestruktur von Kita-Plätzen für eine höhere Haushaltbelastung.

Darüber hinaus wurden die aktuellen Kosten- und Fallzahlenentwicklungen berücksichtigt. Dadurch wurden u.a. die Kostensteigerungen in den Bereichen Tagesgruppen, Vollzeitpflege, betreutes Wohnen, Heimerziehung und Intensiv-Sonderpädagogische Einrichtung im Haushaltsplan angepasst.

 

  •       Haushaltsbelastung (Mehraufwand): 12,7 Mio. Euro

 

  1. Fördermittel für Kreisstraßen

 

Aufgrund des voraussichtlichen Wegfalls der Fördermittel des Landes aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind für 2024 geringere Erträge, als ursprünglich geplant, zu erwarten.

 

  •       Haushaltsbelastung (Minderertrag): 1,5 Mio. Euro

 

  1. Sanierungsmaßnahme der Kreisstraße K92

 

Die K92 im Amt Dänischer Wohld war ursprünglich im Jahr 2024 zur Unterhaltungssanierung vorgesehen. Im Rahmen der baulichen Vorprüfungen wurde festgestellt, dass die Maßnahme umfangreicher werden muss und dadurch es nicht bei einer einfachen Deckensanierung bleibt.

Dadurch wird daraus eine investive Maßnahme, welche im Ergebnishaushalt nicht mehr veranschlagt wird und im Finanzhaushalt nun im Bereich der Investitionen eingeplant wird. Aufgrund des Umsetzungszeitpunktes und der damit verbundenen Auszahlung der Mittel erfolgt die Veranschlagung im Finanzplan des Haushaltes 2025.

 

  •       Haushaltsentlastung (Minderaufwand): 6,0 Mio. Euro
  •       Haushaltsbelastung 2025 (Mehrauszahlung investiv): 6,0 Mio. Euro

 

  1. Zinserträge

 

Die ursprünglich geplanten Zinserträge werden an das voraussichtliche, tatsächliche Aufkommen für 2024 angepasst.

 

  •       Haushaltsbelastung (Mindererträge): 1,0 Mio. Euro

 

 

Umsetzungsquote Investitionen

 

Darüber hinaus werden im Finanzplan verschiedene investive Ansätze an die tatsächlichen Mittelabflüsse im Haushaltsjahr 2024 angepasst und für die Folgejahre in der Planung entsprechend anhand von Verpflichtungsermächtigungen berücksichtigt. Dies erfolgt, um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gerecht zu werden und damit die Vorgaben des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Investitionsquote zu erfüllen.

 

Prognose des Personalbudgets

 

Durch die aktuellen Herausforderungen bei der Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften sind bisher geringere Personalaufwendungen entstanden als ursprünglich geplant. Auf Basis der aktuellen Prognose werden zum Jahresende Minderaufwendungen in Höhe von ca. 1,8 Mio. € im Personalbudget entstehen.

Diese Prognose unterliegt noch Unwägbarkeiten, die im Rahmen der Arbeiten des Jahresabschlusses und der abschließenden Abrechnung des Personalbudgets zu Änderungen führen können.

 

Aufgrund der bestehenden Vereinbarungen zum Personalbudget wurde von einer Veranschlagung der Verbesserung im 2. Nachtragshaushalt abgesehen.

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 05.12.2024, die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die im Sachverhalt beschriebenen Inhalte führen insgesamt zu einer negativeren Entwicklung des Jahresergebnisses.

Der 2. Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung des geplanten Jahresfehlbetrags um 7.220.400 Euro auf voraussichtlich 19.439.100 Euro vor.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich von bisher 8.400.000 Euro auf 22.728.200 Euro.

 

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Anlagen

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