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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/410

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Schulleitung des Berufsbildungszentrum am NOK Herr Begemann wird nachstehenden Sachverhalt im Rahmen einer Präsentation ausführlich erläutern.

 

In den vergangenen Jahrzehnten hat in der Fachschule für Hauswirtschaft im ländlichen Raum in Hademarschen am BBZ am NOK ein signifikanter, kontinuierlicher Rückgang der Schülerzahlen stattgefunden. Trotz massiver Bewerbung der Fachschule in den vergangenen Jahren ist kein Anstieg der Schülerinnen zu verzeichnen und aufgrund einer veränderten Bildungslandschaft auch nicht zu erwarten.

 

Das Betreuungspersonal, die hauswirtschaftlichen Betriebsleiterinnen (2 Vollzeitstellen), sind beim Land Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Hausmeisterei und das Sekretariat werden über das BBZ Budget finanziert. Zur finanziellen Sicherung des Betriebes erfolgen Zahlungen von Konnexitätsmitteln vom Land an den Schulträger (Kreis Rendsburg-Eckernförde), die an das BBZ weitergeleitet werden. Diese Mittel sind derzeitig bei weitem nicht auskömmlich.

 

Die Einbindung der Schülerschaft zur Aufrechterhaltung des Eigenbetriebes stellt eine hohe Belastungssituation für diese dar, so dass der Garten- und Reinigungsbetrieb bereits extern erfolgt. Der Schulalltag ist arbeitsrechtlich bedenklich von 6:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Das Lernangebot hat sich bereits aufgrund der geringen Schülerinnenzahl um den Schwerpunkt Ernährung und Gesundheit verringert.

 

Die derzeitigen Aufnahmebedingungen in das erste Fachschuljahr erfüllen nicht die Aufnahmevoraussetzungen der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz.

 

Das durch die Schülerinnenzahl erwirtschaftete Lehrerstundenkontingent ist nicht ausreichend. Die Sicherung des Unterrichts ist ohne dauerhafte Sonderzuweisung an Lehrerplanstellen bei weitem nicht möglich. Daher stellen Einstellungen neuer Lehrkräfte in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ein Risiko für die Unterrichtsversorgung in anderen Bereichen des BBZ dar, da die Fachschule laut 3. Entwurf des Masterplans Berufliche Bildung einziger Bildungsgang im Berufsfeld Ernährung sein wird.

 

Aufgrund der prekären Gesamtsituation ist das BBZ nicht in der Lage langfristige Mietverträge mir der Vermieterin abzuschließen. Dies hemmt die Vermieterin die notwendigen Investitionen in die Bausubstanz vorzunehmen.

 

Über die aktuelle Sachlage hat das BBZ gemeinsam mit der Verwaltung externe Stakeholder am 04.11.24 in Kenntnis gesetzt.

 

Der bereits vorinformierte Verwaltungsrat hat am 06.11.24 den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Schulträger die Auflösung zu empfehlen. Siehe dazu die Niederschrift der 39. VWR-Sitzung. In der Niederschrift befindet sich ebenfalls die ausführliche Präsentation der Sachlage.

 

Der Schulträger entscheidet gemäß § 59 i.V.M §58 Abs. 1 SchulG über die Schließung. Der Schulträger ist hier gem. § 95 I SchulG der Kreis.

Es handelt sich um eine sog. pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Gem. §§ 2 II, 22, 23 KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung als ständiger Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und dient der Kontrolle der Kreisverwaltung (§§ 5, 40, 41 KrO).

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt dem Kreistag die Auflösung des zum Berufsbildungszentrum am NOK gehörenden Schulstandortes Hanerau-Hademarschen zum Schuljahresende 2025/2026.

Der Kreistag beschließt die Auflösung des zum Berufsbildungszentrum am NOK gehörenden Schulstandortes Hanerau-Hademarschen zum Schuljahresende 2025/2026.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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