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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/380

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist am 15.10.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Wasbek für Errichtung einer PV-Anlage auf der Sporthalle in Wasbek eingegangen.

 

Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf der

Sporthalle. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit 29,2 kWp einschl. Batteriespeicher sowie einer Anlage zur Volleinspeisung mit ebenfalls 29,2 kWp. Mit der PV-Anlage zur Teileinspeisung soll der Strombedarf zum großen Teil gedeckt werden. Die Volleinspeisungsanlage dient dazu, einen Beitrag zur Erzeugung regenerativer Energien zu leisten. Die jährliche Einsparung an CO2 wird mit rd. 21,9 t CO2eq-Emissionen beziffert.

 

Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlagen und der geplante Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand.

Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 30.000 Euro entspricht dem maximal möglichen Betrag für eine Gemeinde mit einer gefährdeten dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft. Die Förderquote beläuft sich damit auf knapp 38% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 77.650,44 Euro. Der Antrag beruht auf einem Angebot durch ein Fachunternehmen. Das Angebot liegt der

Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet. 

 

Die Gemeinde hat mitgeteilt, dass der Zuschuss des Kreises im Jahr 2025 abgerufen wird.

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Beschlussempfehlung

  1.     Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro für die Gemeinde Wasbek zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 21,9 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 30.000,00 Euro und soll voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 - Ansatz

1.000.000 €

367.548,60 €

             590.861,14 €

- €

41.590,26 €

2024 - VE für 2025

2.000.000 €

- €

     1.721.687,35 €

30.000,00 €

 278.312,65 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

- €

           341.004,12 €

    - €

828.995,88 €

 

 

 

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Anlagen

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